
ausserordentliche Mitgliederversammlung
8. Juli, 19:00 Uhr, Loherhof, Pater-Briers-Weg, Geilenkirchen
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
der Vorstand des Stadtsportverbandes Geilenkirchen e.V. lädt hiermit gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung alle Mitgliedsvereine zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Termin: Mittwoch, 8. Juli 2026, 19:00 Uhr
Ort: Restaurant Sportpark Loherhof, Pater-Briers-Weg, 52511 Geilenkirchen
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Information zur Fußball-Stadtmeisterschaften 2026 in Geilenkirchen
- Förderprogramm des Landessportbundes NRW / Potential für Geilenkirchener Sportvereine
- Nachwahl von zwei Vorstandsmitgliedern
- Entwurf und Vorstellung einer überarbeiteten Satzung (ausschließlich Vorstellung und Aussprache – keine Beschlussfassung; die Beschlussfassung über die Satzungsneufassung ist für die nächste Mitgliederversammlung vorgesehen)
- Verschiedenes
Hinweise
Anträge zur Tagesordnung: Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind schriftlich zu stellen und müssen gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung spätestens 7 Tage vor der Versammlung – also bis zum 1. Juli 2026 – beim Vorstand vorliegen.
Stimmrecht: Die Stimmberechtigung der Vereine richtet sich nach § 7 Abs. 2 der Satzung (bis 100 Mitglieder = 1 Stimme, bis 200 = 2 Stimmen, bis 300 = 3 Stimmen, über 300 = 4 Stimmen). Wir bitten darum, jeweils stimmberechtigte Vertreterinnen oder Vertreter zu entsenden.
Beschlussfähigkeit: Die Versammlung ist gemäß § 7 Abs. 7 der Satzung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vertreterinnen und Vertreter beschlussfähig.
mit sportlichen Grüßen,
namens des Vorstands,
Michael Trunkhardt, Geschäftsführer